Verkehrszunahme & Geschwindigkeitsüberschreitungen
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
308671
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
26.07.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
30.07.2024 - Das Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde hat die Bearbeitung übernommen.
20.09.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt Folgendes mit. Die Göttiner Landstraße und die anschließende Brandenburger Straße sind Teil einer Ortsverbindungsstraße. In den letzten Jahren konnte zudem eine Verdichtung des Wohngebietes festgestellt werden, die natürlich mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens einhergeht. Damit haben diese Straßen durchaus eine hohe Verkehrsbedeutung. Solche Straßen dienen auch der Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs. Hier ist es wichtig, den Verkehr auch flüssig zu halten. Die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h ist hier angemessen. Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit ist derzeit nicht vorgesehen.