gefährliche Engstellen beim Passieren von Radfahrern aus Gegenrichtung
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
306108
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
10.07.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
25.07.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt dazu Folgendes mit. Der Sicherheitsabstand von 1,50 m zu Radfahrenden gilt nur, wenn diese überholt werden. (§ 5, Abs. 4 Satz 3 Straßenverkehrsordnung). Beim Entgegenkommen gilt dies nicht.