Fahrradfahrer auf den Bürgersteigen
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
319764
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist mindestens eine Zeugenaussage mit Namen und Anschrift des Zeugen über Tatort, Tattag und -zeit sowie den konkret beobachteten Hergang erforderlich. Ohne Zeugenaussage hat eine nachträgliche Verfolgung von mutmaßlichen Ordnungswidrigkeiten keine Aussicht auf Erfolg. Soweit Sie sich als Zeuge zur Verfügung stellen möchten, können Sie gerne zu den Sprechzeiten im Bürgeramt der Gemeinde Ihre Zeugenaussage abgeben oder zur Niederschrift vortragen.
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Veröffentlichung Ihres Hinweises nach den Richtlinien von Maerker leider nicht erfolgen kann. Maerker dient ausschließlich dazu, den Gemeinden schnell und unkompliziert Infrastrukturprobleme melden zu können.