30ger Zone
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
292113
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Bei der Einrichtung handelt es sich um eine Tagespflege, die im weiteren Sinne den Tatbestand als Alten- und Pflegeheim i. S. d. § 45 Abs. 9 Satz 3 Nr. 6 StVO erfüllt. Daher konnte in diesem Zusammenhang die Erlaubnis zur Errichtung einer innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (Zeichen 274) beim Straßenverkehrsamt eingeholt werden. Die zeitliche Beschränkung bezieht sich hierbei auf die Betreuungszeiten der Pflegeeinrichtung und sind Grundlage der Erlaubniserteilung.
Die Errichtung eines Haltverbotes für den Bereich Luckenwalder Straße, in dem die Kraftfahrzeuge am rechten Fahrbahnrand abgestellt werden, ist seitens des Straßenverkehrsamtes abgelehnt worden. Derzeitig wird die Versetzung der Zonenbeschilderung für ein eingeschränktes Haltverbot geprüft. Diese steht jedoch in Abhängigkeit zu einer im unmittelbaren Bereich geplanten Erweiterung von Parkflächen.