Verkehrswidriges Parken
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
287872
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung der Redaktion: Das Bild wird aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht.
Anmerkung:
Vielen Dank. Ihr Hinweis wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet. Dieses teilt am 4.3. mit: Im verkehrsberuhigten Bereich gibt es im Sinne der Straßenverkehrsordnung keinen Gehweg. Alle Verkehrsteilnehmenden können sich hier gleichermaßen in Schrittgeschwindigkeit (hier kontrolliert die Polizei die max. zulässige Geschwindigkeit von 7-10 km/h) bewegen. Das Parken ist lediglich in ausgewiesenen Bereichen gestattet. Die Kolleg:innen aus dem Außendienst sind werktäglich auch in diesem Bereich unterwegs und ahnden gegebenenfalls Verstöße.