Anmerkung:
Vielen Dank. Ihre Hinweis wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet. Dieses teilt dazu mit, dass eine Prüfung durch den Außendienst erfolgt ist. Es handelte sich um ein angeschlossenes und betriebsbereites Fahrrad. Dieses stand auch nicht störend im öffentlichen Verkehrsraum. Ein Einschreiten der Ordnungsbehörde war demnach nicht gegeben.
Grundsätzlich können Fundräder, die NICHT angeschlossen auf Straßen, Wegen und Plätzen entdeckt werden, dem Fundbüro der Fontanestadt Neuruppin übergeben werden. Für ordnungsgemäß angeschlossene Fahrräder ergibt sich eine Zuständigkeit der Ordnungsbehörde erst, wenn diese über sehr lange Zeiträume stehen und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, z.B. weil sie sich langsam zu Schrotträdern entwickeln. In diesem Fall werden die Räder nach einer nochmals gesetzten Frist durch die Ordnungsbehörde beseitigt.
Nachtrag: Der Außendienst hat festgestellt, dass das Fahrrad mittlerweile dort nicht mehr steht.