Gefahr durch Motorboote / Boote
Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID:
311223
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank. Ihr Hinweis wurde an das Sachgebiet Stadtgrün weitergeleitet. Das Sachgebiet Stadtgrün teilte am 16.08. mit: Es ist schon traurig, dass aufgrund fehlender Rücksichtnahme Regelungen erfolgen müssen, die sicherlich berechtigt sind, aber auch mit erheblichen Kosten verbunden sind. Auch auf dem Wasser gibt es gesetzliche Regelungen, die zu beachten sind. Würde sich jeder Bootsfahrer an diese halten, würde das Problem nicht bestehen.
Auszug aus § 43 der „Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschifffahrtsverordnung – LschiffV)“:
Grundregeln für das Verhalten im Verkehr: […] Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist und kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. […] Beim Vorbeifahren an Personen muss der Abstand so groß sein, dass diese durch Wellenschlag oder Sogwirkung nicht gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt werden.“
Das die Stadt bislang wenig unternommen hat, ist so nicht richtig.
In den zurückliegenden Jahren wurden mehrfach Bestrebungen zur Lösung des Problems unternommen, die jedoch bislang nicht einvernehmlich gelöst werden konnten.
Aufgrund des Hinweises wird es einen neuerlichen Versuch geben, eine Lösung zu finden.