Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID:
347422
Status: erledigt (grün).
04.05.2025, 12:25 Uhr
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Aufgaben der Gefahrenabwehr die eine erhebliche, der Allgemeinheit nicht zumutbare Lärmbelästigung sind, haben die Ordnungsbehörden und außerhalb der Dienstzeit und Erreichbarkeit der Ordnungsbehörden, die Polizeibehörden wahrzunehmen.
Wir bitten Sie daher zur Wiederherstellung der Ruhe, bei nicht Erreichbarkeit der Ordnungsbehörde, die Polizei zu rufen:
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Märkische Straße 1
15344 Strausberg
Telefon (allgemein)
03341 330-0
Ihr Maerker Team