Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.Die Beschilderung gilt nicht für LKW sondern nur für Last- und Sattelzüge, also Fahrzeuge mit einer Länge von über 12 Meter.
Grund für die Beschilderung ist, dass diese Fahrzeuge, auf Grund ihrer Schleppkurve, beim Abbiegen in die Brandenburger Straße (Fahrtrichtung Zentrum) die Abbiegespur in der Brandenburger Straße nutzen müssten. Wenn dort Fahrzeuge stehen kommt es zu Überschneidungen der Fahrflächen und somit zu Stillstand auf der Kreuzung.
Im Vorfeld der Baumaßnahme wurde eine Knotenpunktzählung durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die beschilderte Verkehrsbeziehung quasi nicht existiert.