Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Wege innerhalb der Garagenkomplexe sind keine öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen und haben im Verhältnis eine geringe verkehrliche Bedeutung. Aufgrund des bestehenden Rückstaus bei der Instandhaltung öffentlich gewidmeter Straßen mit höherer Verkehrsbedeutung ist eine grundlegende Reparatur oder Sanierung der Garagenwege derzeit nicht möglich.
Die Instandhaltung der Garagenwege erfolgt daher im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, wobei nur Schäden, die eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer darstellen, von der Stadt repariert werden. Die von Ihnen genannte Örtlichkeit wurde erneut außerplanmäßig überprüft und die verkehrsgefährdenden Schäden wurden erfasst. Die Reparatur wird gemäß ihrer Priorität und nach Verfügbarkeit der finanziellen Mittel in Auftrag gegeben.