Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Totale Dunkelheit
Kategorie: Straßenlaterne
ID:
362876
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der Ausfall der Straßenbeleuchtung in der von Ihnen benannten Örtlichkeit beruht auf einem Kabelschaden, welcher nicht mehr reparabel ist. Aus diesem Grund wird im Auftrag der Stadt ein Provisorium errichtet, um bis zu einer späteren Erneuerung eine Beleuchtung vorzuhalten und zu betreiben.
Grundsätzlich besteht in Brandenburg keine gesetzliche Verpflichtung für eine Straßenbeleuchtung. Die Stadt Eisenhüttenstadt ist jedoch bestrebt, die Ausleuchtung von Gehwegen zu gewährleisten. Die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung ist teilweise, wie in diesem Fall, mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden, so dass die erforderlichen Mittel geplant werden und auch zur Verfügung stehen müssen.