Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Eine Kontrolle vor Ort hat den von Ihnen geschilderten Sachverhalt einer Gefahren- bzw. Unfallstelle nicht bestätigt.
Es handelt sich hierbei um eine Baustellenzufahrt, welche mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen Frankfurt (Oder) und der Stadt Eisenhüttenstadt abgestimmt wurde. Sie wurde nach den Regeln der Technik baulich korrekt ausgebaut und wird gegenwärtig auch vom Grundstückseigentümer unterhalten. Es liegen keine Mängel vor.
Der Grundstückseigentümer hat seine geplante Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen. Die Errichtung von Nebenanlagen und das Anlegen der Außenanlagen stehen noch aus. Erst wenn der Grundstückseigentümer seine baulichen Anlagen zu 100% fertiggestellt hat, kann der Rückbau der genehmigten Baustellenzufahrt durch ihn erfolgen. Ein Zeitraum zum Rückbau der Baustellenzufahrt kann seitens der Stadt derzeit nicht benannt werden.