Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Kein Winterdienst seitens der Stadt
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
332720
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Winterdienstpflicht für Anlieger und Kommunen kann man nicht miteinander vergleichen. Der räumliche Umfang der kommunalen Winterdienstpflicht unterliegt Einschränkungen. D.h. viele Räum- und Streumaßnahmen der Kommunen sind reine Serviceleistungen für die Bürger. Für sie bestehen keine Rechtspflichten. Sie könnten aus rechtlicher Sicht unterbleiben bzw. eingestellt werden. Auch in Kehrigk müssen die Anlieger nur die Gehwege vor ihren Grundstücken räumen und streuen. Dies gilt auch für Anliegerstraßen. Um die Straßenflächen kümmert sich die Stadtverwaltung. Die Räumpläne und eine Übersicht der abzuarbeitenden Dringlichkeitsstufen finden Sie auf unserer Internetseite/Straßenreinigungssatzung.