Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist der Winterdienst regelmäßig unterwegs. Da es sich hierbei um eine Wetterperiode und nicht um einen genauen Missstand handelt, werden diese Einträge berücksichtigt, jedoch nicht online gestellt. Im Auftrag der Stadt Senftenberg werden durch den Winterdienst vorrangig alle im Straßenreinigungsplan mit B1 (Dringlichkeitsstufe 1) gekennzeichneten Straßen von Schnee beräumt. Die Dringlichkeitsstufe 1 beinhaltet die Wartung der Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen. Im Anschluss daran erfolgt die Winterwartung in den unter B2 (Dringlichkeitsstufe 2) gekennzeichneten Flächen, die Anliegerstraßen. Bitte beachten Sie hierbei auch Ihre Anliegerpflichten. Wenn Sie wissen möchten, ob auch Ihre Straße durch die Stadt Senftenberg oder die Anlieger beräumt werden, können Sie dies gerne auf der Internetseite der Stadt Senftenberg unter: Bürgerservice -> Ortsrecht -> Straßenreinigungssatzung/Straßenreinigungsplan nachlesen.
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