Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Abgestellte Wohnanhänger
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
352484
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
23.06.25 - Gemäß § 12 Abs. 3b) StVO dürfen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Durch den ordnungsbehördlichen Außendienst werden entsprechende Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung realisiert.
13.06.25 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.