Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Hundekot-Ablagerungen wieder massiv zugenommen
Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID:
350326
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
02.06.25 - Grundsätzlich sind Hundehalter gemäß §11 Abs. 1 StadtO verpflichtet, die von ihren Tieren verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu
beseitigen. Zur Beseitigung von Tierkot hat der Führer eines Tieres einen geeigneten Behälter/Tüte mitzuführen. Dieser/Diese ist auf Verlangen vorzuzeigen. Der ordnungsbehördliche Außendienst führt entsprechende Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung durch.
28.05.25 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.