Anmerkung:
19.09.24 - Das Maerker-Portal kann nicht zur Beantragung einer Aufstellung oder Entfernung von amtlichen Verkehrszeichen oder -einrichtungen genutzt werden. Der gegebene Hinweis stellt auf eine Änderung der Verkehrsorganisation ab. Sämtliche verkehrsbeschränkenden Maßnahmen und die damit verbundene Aufstellung oder Entfernung von Verkehrszeichen der StVO bedürfen der verkehrsrechtlichen Prüfung durch die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Wir bitten um Verständnis, dass für ein solches zu führendes Prüf- und Verwaltungsverfahren eine direkte Antragstellung an diese Behörde erforderlich ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Verkehrsorganisation bereits das Ergebnis von Prüfungen war und für den Umbau der Landesstraße sowie für Beschränkungen des Verkehrs nicht die notwendigen Voraussetzungen vorliegen.
19.09.24 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.