Anmerkung:
19.04.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis, den wir an den Fachbereich Verkehrsflächen weitergeleitet haben.
24.04.2024 Die Gemeinde wird die Möglichkeiten zum Aufstellen einer festen Halteverbots-Beschilderung für den Zeitraum der Straßenreinigung in der Friedrich-Naumann-Straße prüfen und einen entsprechenden Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark einreichen.
Ergänzend sei erwähnt, dass sich die durch die Straßenreinigungsgebühr abgegoltene Leistung auf die Straße als Ganzes, also nicht auf alle einzelnen Teilbereiche der Straße bezieht. Es reicht im Grunde aus, dass die Straße in ihrer Gesamtheit, also nicht notwendig an jeder einzelnen Stelle (z.B. auch dort, wo während des Reinigungsvorgangs Fahrzeuge parken), in einen sauberen Zustand versetzt wird.
Im März 2024 wurde der Tourenplan zur Straßenreinigung auf der Homepage der Gemeinde Stahnsdorf, im nichtöffentlichen Teil des Amtsblattes sowie in den Schaukästen im Gemeindegebiet veröffentlicht. Die Gemeindeverwaltung bittet in diesem Zusammenhang um die Beachtung der Straßenreinigungssatzung und erinnert daran, dass an den angegebenen Kehrtagen keine Kraftfahrzeuge auf den jeweils zu kehrenden Fahrbahnen der Straßen abgestellt werden, da sonst die Straßenreinigung mit einer Kehrmaschine nicht vollumfänglich durchgeführt werden kann.