Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Es ist sehr gut nachvollziehbar, dass es für Gartenbesitzer ein Albtraum ist, wenn Wildschweine im Garten wühlen – aber auch, wenn man diesen Tieren in der Nähe der Häuser begegnet. Den Jagdpächtern ist daran gelegen, in engem Zusammenwirken mit den betroffenen Bürgern möglichst nachhaltige Lösungen zu finden. Die Jäger werden daher auch über Märker-Einträge oder auch Hinweise per E-Mail informiert.
Eine starke Bejagung des Schwarzwildes findet jedoch dort ihre Grenzen, wo der Einsatz von Waffen aus Sicherheitsgründen wie auch wegen gesetzlicher Einschränkungen nicht möglich ist. Im Herbst, wenn die Felder abgeerntet sind, sucht das Schwarzwild neue Futterquellen. Die teilweise brachliegenden und verwilderten Grundstücke in Dorfrandlagen und in Teilen sogar im Dorf werden durch die Wildschweine besonders gern aufgesucht, insbesondere wenn diese Grundstücke nicht oder nur lückenhaft eingezäunt sind. Weiterhin handelt es sich um ehemalige Obstgärten, die neben Deckung auch noch reichlich Futter für die Tiere bieten. Mitunter sind auf Grundstücken auch Komposthaufen vorhanden, die natürlich besonders gern durch die Wildschweine aufgesucht werden.
Ziel muss es daher sein, diese Bereiche für das Schwarzwild so unattraktiv wie möglich zu machen. Dies ist wiederum mit einem hohen Aufwand und Kosten verbunden. Ohne die genannten Flächen zu roden und die Grundstücke wildsicher einzuzäunen, wird es nicht gelingen, die Wildschweine nachhaltig fernzuhalten. Als Interimslösung könnte das Ausbringen von Wildvergrämungsmitteln zumindest temporär Abhilfe schaffen. Jeder Einzelne sollte dazu angehalten sein, eigene Initiativen für sich zu ergreifen und sein Grundstück gegen das Eindringen von Wild zu sichern, sofern er Wildschweine von seinem Grundstück fernhalten möchte.
Natürlich werden die Randlagen intensiv unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen von den Jägern bejagt.
Durch Schäden der Wildschweine betroffene Grundstückseigentümer können sich auch per E-Mail an das Ordnungsamt wenden. Sofern das Einverständnis vorliegt, werde ich diese Mitteilung an die Jäger weiterleiten, um Handlungsalternativen zu beraten.