Laub
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
271493
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
(Die Maerker-Redaktion legt großen Wert auf einen freundlichen und sachlichen Ton. Aus diesem Grund wurde der Text zur Veröffentlichung gekürzt.)
Anmerkung:
15.11.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Leider ist eine konkrete Bearbeitung nicht möglich, da die Örtlichkeit nicht eindeutig benannt wurde. Reinigungspflichten auf Gehwegen und Fahrbahn sind in unterschiedlicher Weise geregelt.
Für die Gehwegreinigung sind die Grundstückseigentümer der anliegenden Grundstücke verantwortlich. Die Fahrbahnreinigung erfolgt tourenmäßig alle 4 Wochen.
13.11.23 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.