Anmerkung:
21.08.2024 Der Sachverhalt ist hier im Ordnungsamt Außendienst bekannt und wird derzeit abschließend bearbeitet.
Nachdem der Halter die Aufforderung zur selbstständigen Entfernung des Fahrzeugs nicht gefolgt ist, sind wir vom Gesetzgeber gehalten, vor Entfernung des Fahrzeugs den derzeitigen Halter unter anderem anzuhören. Hier sind wir an gesetzliche Fristen gebunden.
Wir haben bis zum Ablauf der einzuhaltenden Fristen dieses Fahrzeug in unseren Kontrollbestand aufgenommen, um eventuelle Gefahren für die allgemeine Ordnung und Sicherheit abzuwehren, die aus eventuellen Folgeschäden, wie Vandalismus,
auslaufende Betriebsflüssigkeiten oder Sonstigem, resultieren. Sollte sich der Zustand des Fahrzeuges in der Zukunft derart verschlechtern, dass von ihm eine Gefahr ausgeht, werden wir uns unaufgefordert wieder des Sachverhaltes annehmen.
19.08.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.