Anmerkung:
11.11.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ihren Hinweis nahmen die Mitarbeitenden des Inspektionsaußendienstes zum Anlass für eine gezielte Kontrolle.
Dabei wurde festgestellt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen und mit einer gültigen Hauptuntersuchung versehen ist.
Eine gesetzliche Regelung, die das längere Parken eines amtlich zugelassenen Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum verbietet, gibt es nicht.
Zum momentanen Zeitpunkt geht von diesem Fahrzeug keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus.
Ein behördliches Eingreifen ist daher derzeit nicht geboten.
Sofortige Mitteilungen zu aktuellen Behinderungen oder zum Falschparken können auch direkt an die Einsatzzentrale des Ordnungsamtes unter der Rufnummer Potsdam 289 1642
Mo – Fr 07:00 – 21:30 Uhr
Sa 09:00 – 18:00 Uhr
So / feiertags 09:00 – 18:00 Uhr
oder einsatzzentrale@rathaus.potsdam.de gegeben werden.
11.10.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.