Arbeiten mit dem Laubbläser
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID:
325314
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
18.11.2024 Anhand des beigefügten aber nicht veröffentlichen Fotos ist zu erkennen, das Laub vor dem Haus beräumt wird, um eine Gefährdung für die am Grundstück langlaufenden Personen auszuschließen. Dies zählt zu den Verkehrsicherungspflichten und dürfen zur Gefahrenabwehr auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden. Sollte weiterer Klärungsbedarf bestehen, kann sich sehr gern an den Bereich Umwelt und Natur unter umwelt-natur@rathaus.potssdam.de gewandt werden.
18.11.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.