Baustellenbeschilderung
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
325473
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die fahrbahnparallele Einbahnstraßenbeschilderung (Richtungspfeil mit Zusatzzeichen „Linienverkehr frei“) entspricht den einschlägigen Verwaltungsvorschriften, an die man auch bei der Ausschilderung der Verkehrsführung im Baustellenbereich in der Hohen Kiefer gebunden ist.
Diese kann nicht alle Eventualitäten abbilden. Die Beschilderung ist in die StVO eingebettet, die darüber hinaus eindeutig regelt, dass Wartepflicht auf der Hindernisseite besteht, also ein entgegenkommendes Fahrzeug durchzulassen ist. Hierzu sind (neben dem Baustellenverkehr) nur Linienbusse berechtigt. Befindet sich abfließender Verkehr von der Ampel-Kreuzung bereits in der Engstelle, gilt auch für Busse § 1. Diese sind dann bis zur Räumung der Engstelle durch den Gegenverkehr wartepflichtig. Fahrzeugführer vor der Engstelle dürfen aber in diese erst einfahren, wenn der Bus wiederum diese passiert hat.
Vor diesem Hintergrund ist eine Veränderung der Aufstellung der Beschilderung nicht nur nicht zulässig, sondern auch nicht erforderlich.