Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Es gibt sechs Jelbi-Standorte. Um das Wildparken einzudämmen, hat die Gemeinde Parkverbotszonen in Grünanlagen und Waldflächen eingerichtet. Rund um Jelbi-Standorte gibt es einen 100-Meter-Verbotsradius für das Abstellen, um in diesen Bereichen das Abstellen an der Station oder dem Punkt zu forcieren. Und klar ist: Fahrzeuge dürfen nur dort abgestellt werden, wo es die StVO erlaubt, ohne Behinderung. Scooter/Räder dürfen aber wie ein „herkömmliches Fahrrad“ auf befestigten Flächen, am Gehwegrand (wenn Restbreite 1,30 m) und auf Parkplätzen abgestellt werden
In der Jelbi-App werden beim Beenden der Fahrt die Regeln zum Abstellen angezeigt. Bei manchen Anbietern ist ein Foto des abgestellten Fahrzeugs erforderlich. Ansonsten kann jedes Fahrzeug mit detaillierten Angaben zum Fahrzeug auch ohne Umweg über den Maerker bei Jelbi gemeldet werden, die Sharer werden dann informiert und sammeln sie wieder ein.
https://www.jelbi.de/melden/
Die Verwaltung steht im konstruktiven Austausch mit Jelbi, um Probleme zu beseitigen und die Einhaltung der Qualitätsversprechen im Blick zu behalten