Pflanzenüberwuchs
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
310063
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV) der Gemeinde Kleinmachnow haben die Anlieger ihre angrenzenden Grundstücksflächen und Gebäude so abzusichern, dass die Benutzer der öffentlichen Flächen und Anlagen und Einrichtungen nicht beeinträchtigt und gefährdet werden.
Das Ordnungsamt kontrolliert täglich die Einhaltung der Anliegerpflichten und ahndet auch entsprechende Verstöße.