Maerker Fürstenwalde/Spree


Wir freuen uns, wenn Sie uns auf diesem Weg Infrastrukturmängel mitteilen. Bitte beachten Sie, dass die Stadt nicht für alle Probleme zuständig ist. Wir bemühen uns aber, Ihr Anliegen zu beanworten und leiten dies gegebenenfalls auch an andere Stellen (Landesbetrieb Straßenwesen, Deutsche Bahn o.ä.) weiter. Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie für die Entsorung ihres Sperrmüll den Service der KWU-Entsorgung nutzen. Unter: http://www.kwu-entsorgung.de/kundenportal/anmeldung-sperrmuell/ oder 03361 7743-62 können Sie ihren Sperrmüll anmelden. Außerdem ist die Selbstanlieferung für private Haushalte bis 1m³ kostenfrei. Abfallkleinmengenannahme "Alte Ziegelei" Alt Golmer Chaussee 1 Öffnungszeiten: Montag-Freitag: 7-17 Uhr Samstag: 8-12 Uhr

Es gibt aktuell 382 Hinweise für Fürstenwalde/Spree.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Strassenlaternen brennen nicht

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 341978
Status: in Arbeit (gelb).

In der Jahnstrasse brennen sämtliche Strassenlaternen nicht.

Fürstenwalde
Jahnstraße 11
Karte anzeigen (Popup)

18.03.2025, 08:32 Uhr

 

 Anmerkung:


19.03.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde zur Prüfung ans zuständige Fachamt weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker Redaktion der Stadt Fürstenwalde/Spree

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Komplette Straße dunkel

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 341966
Status: in Arbeit (gelb).

.

Fürstenwalde
Fichtestraße
Karte anzeigen (Popup)

18.03.2025, 07:35 Uhr

 

 Anmerkung:


18.03.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde zur Prüfung ans zuständige Fachamt weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker Redaktion der Stadt Fürstenwalde/Spree

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Angebrochenen Ast

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 341877
Status: in Arbeit (gelb).

Gegenüber ist ein Ast einer Kiefer angebrochen und droht auf die Straße zu stürzen.


Wilhelm-Röntgen-Straße 2b
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17.03.2025, 13:18 Uhr

 

 Anmerkung:


17.03.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker Redaktion der Stadt Fürstenwalde/Spree

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Fehlende Fahrbahnmarkierung

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 341872
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Rauener Strasse / Kreuzung August Bebel Strasse Hier fehlt die Halte Linie und die Autofahrer sind nicht in der Lage so zu warten das sie nicht mitten auf dem Übergang stehen.

Fürstenwalde
Rauener Straße
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17.03.2025, 12:33 Uhr

Foto: Fehlende Fahrbahnmarkierung

 

 Anmerkung:


17.03.2025
Sobald die Witterung es zulässt, werden die Markierarbeiten nachgeholt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker Redaktion der Stadt Fürstenwalde/Spree

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Wahlplakate

Kategorie: Plakatierungen
ID: 341796
Status: in Arbeit (gelb).

In der Vogelsiedlung, zB Nachtigallenweg und Amselweg hängen immer noch etliche Wahlplakate (AFD).

Fürstenwalde
Nachtigallenweg
Karte anzeigen (Popup)

16.03.2025, 20:06 Uhr

 

 Anmerkung:


17.03.2025
Grundsätzlich gilt für Wahlen im Land Brandenburg die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Abteilung 4 - Verkehr - vom 07. Dezember 2020 (veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 52 vom 30. Dezember 2020). Demnach darf mit der diesbezüglichen Plakatwerbung zwei Monate vor dem Wahltag begonnen werden. Vor Beginn der Wahlwerbung sind die Straßenverkehrsbehörden, kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte über die Vorhaben der Plakatwerbung zu unterrichten.
Diese Allgemeinverfügung gilt jedoch nur für Straßen im Sinne des Brandenburgischen Straßengesetzes. Öffentliche Grün- und Parkanlagen sind von der Regelung nicht betroffen. Hierfür bedarf es auch innerhalb der genannten zwei Monate einer Genehmigung der Gemeinde.
Ebenso bedarf Wahlwerbung, die vor den genannten zwei Monaten in den Ortsdurchfahrten der Gemeinde präsentiert wird, der gemeindlichen Genehmigung. Grundlage für diese Genehmigung bildet in der Stadt Fürstenwalde/Spree die Sondernutzungs- und Gebührensatzung.

§ 1 (4) Sondernutzungs- und Gebührensatzung….Auf Wahlwerbung der Parteien und der sonstigen Vorschlagsträger findet diese Satzung in einer Zeitspanne von 6 Wochen vor bis eine Woche nach der jeweiligen Wahl keine Anwendung. Sie gilt innerhalb der genannten Frist und entsprechend den Bestimmungen dieser Satzung als genehmigt.

 

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