Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
15.01.2025
Biber sind geschützte, wild lebende Tiere, zu deren Lebensweise es gehört, Bäume zu schädigen bzw. zu fällen. Aus Gründen der Kapazität, aber auch der nötigen Pflege solcher von Ihnen gewünschten Zäunungen, beschränkt sich der Schutz von Gehölzen vor dem Zugriff des Bibers auf die wichtigsten Bereiche (z. B. an Straßen oder an ausgewählten Einzelbäumen in denkmalgeschützten Grünanlagen). Inzwischen ist die Verbreitung des Bibers so stark angestiegen, dass jedes noch so kleine Gewässer besiedelt ist und es im gesamten Gemeindegebiet zu Gehölzschäden durch Biberfraß kommt. Insofern ist der Schutz aller Gehölze nicht leistbar.