Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Vermutung Drohne über der Stadt
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
330987
Status: erledigt (grün).
30.12.2024, 19:56 Uhr
Anmerkung:
06.01.2025 - 08:51 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wird an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
06.01.2025 - 11:58 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Auch wenn ggf. die allgemeinen luftrechtlichen Voraussetzungen als Fernpilot erfüllt wurden (u.a. Haftpflichtversicherung, Registrierung Pilot beim LBA, ggf. notwendiger Schulungsnachweis etc.), sind innerörtliche Flüge mit einer Drohne im Land Brandenburg in der Regel gegenüber der örtlich zuständigen Polizei- oder Ordnungsbehörde mind. 3 Werktage vor dem Flug anzuzeigen. Dies ist vielen Hobbypiloten nicht bewusst. Einen angezeigten Flug am 30.12.2024 gab es im Übrigen nicht.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob es sich um einen "legalen" Flug handelt, empfehlen wir stets die Polizei oder das Ordnungsamt unverzüglich zu informieren, möglichst mit dem Standort des Fernpiloten, auch da eine nachträgliche Ermittlung nur sehr schwer möglich ist. Diese führen vor Ort eine entsprechende Überprüfung des Fernpiloten durch, also ob dieser alle entsprechenden Qualifikationen besitzt oder sogar eine allgemeine Aufstiegserlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde hat.
gez. T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau