Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Parken auf der Dorfstraße
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
341380
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
13.03.2025 - 12:56 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der beschriebene Sachverhalt wird an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
14.03.2025 - 11:57 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Die StVO trifft in § 12 die Regelungen zum Halten und Parken im öffentlichen Verkehrsraum.
Insoweit eine Restfahrbahnbreite von 3,00 m gewährleistet ist, darf auch gegenüber von Ein- und Ausfahrten geparkt werden. Ein im Internet zugängliches Foto (siehe beigefügtes Bild) lässt eine fehlende Restfahrbahnbreite nicht erkennen, verfügt jedoch nicht über genau cm-Angaben.
Aus diesem Grund erfolgt durch die örtliche Ordnungsbehörde während einer allgemeinen Kontrolle z.B. Straßenreinigung oder Lichtraumprofil, die Überprüfung des ruhenden Verkehrs. Sollte durch Sie darüber hinaus ein Verstoß festgestellt werden, haben Sie die Möglichkeiten eine Fremdanzeige vorzunehmen. Den Vordruck zur Fremdanzeige finden Sie auf der Internetseite der Stadt Luckau.
gez. Frau K. G.
Sachgebietsleiterin
Ordnungsamt
Stadt Luckau