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Beschreibung
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Laubgebläse ab 6:50
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID:
371398
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
22.10.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihre Meldung wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet.
14.11.2025 - Der Sachverhalt wurde geprüft. Nach § 7 der 32. BImSchV sind die in der Meldung beschriebenen Zeiten zu beachten. Der Betriebshof wurde auf die Einhaltung der Zeiten hingewiesen. Aus Gründen des Betriebshofablaufs lässt sich entsprechendes allerdings nicht immer vermeiden. Die Gemeinde stellt zeitnah die Laubbläsergeräte auf das EU-Umweltschutz-Siegel um, wonach ab 07:00 Uhr der Einsatz dann möglich ist.





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