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Eichwalde: Badewiese
Eichwalde: Rathaus

Maerker Eichwalde


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der anstehenden Feiertage kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Wir bitten um Verständnis. Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachtstage und eine sicheren Übergang in das neue Jahr.

Angelegenheiten der Straßenreinigung, Laubabholung und des Winterdienstes sind keine typischen Vorgänge für den Maerker, da es hier nicht um Infrastrukturprobleme geht. Möchten Sie entsprechende Hinweise geben, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Ordnungsbehörde der Gemeinde Eichwalde, Tel: 030/67502311.

Ihre Maerker-Redaktion Eichwalde

Es gibt aktuell 219 Hinweise für Eichwalde.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Gehweg bzw. Gehstreifen unzulässig versperrt

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 367427
Status: erledigt (grün).

Der Gehweg bzw. Gehstreifen bei der Wagnerstraße 25 (Ecke Bruno-H.-Bürgel-Allee) wird komplett von einem Bauzaun (der zu Werbezwecke aufgestellt wurde) versperrt. Dadurch wird man gezwungen als Fußgänger hier die Straße zu benutzen und sich den entsprechenden Gefahren auszusetzen.


Wagnerstraße 25
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23.09.2025, 09:25 Uhr

 

 Anmerkung:


23.09.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihre Meldung wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet.

25.09.2025 - Die Umstellung der Bauzäune ist beauftragt.

16.10.2025 - Die Bauzäune wurden entfernt.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Parken

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 367396
Status: erledigt (grün).

Auf der sanierten Zeuhtener Str. wurde am Rand eine durchgezogene weiße Linie als Fahrbahnmarkierung aufgebracht. Auf Höhe der Hausnummern 60-64 scheinen die Fahrer/Besitzer der Fahrzeuge deren Bedeutung nicht zu kennen. Dort parken ständig Fahrzeuge (teilweise mit Überfahren der Linie) und behindern den Verkehr. Das Ordnungsamt ist gefragt!


Zeuthener Straße
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23.09.2025, 07:06 Uhr

 

 Anmerkung:


23.09.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihre Meldung wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet.

14.10.2025 - Da sich die Maerker-Meldungen ID 367382, 367396 und 369402 ähneln, wird an dieser Stelle die Thematik für die Bürger zusammengefasst.
Generell ist das Parken auf der Zeuthener Straße nicht verboten.
In Bezug auf die durchgezogene Linie ist es so, dass wenn zwischen dem geparkten Fahrzeug und der durchgezogenen Linie auf der linken Seite des Fahrzeugs mindestens drei Meter freibleiben, das Parken erlaubt ist. Dies stellt sicher, dass andere Fahrzeuge den Fahrstreifen ungehindert nutzen können. Das Überparken rechts von der Linie hingegen gilt als Ordnungswidrigkeit. Die Ordnungsverwaltung kontrolliert die Situation in regelmäßigen Abständen.
Die Anwohner können etwaige Parkvergehen selbst zur Anzeige bringen und ihre Zeugenangaben hinterlassen. Hierfür hält die Ordnungsverwaltung einen Mustervordruck bereit, der per E-Mail angefordert werden kann unter ov@eichwalde.de.
Vor der Baumaßnahme waren wechselseitig Parkverbotsschilder aufgestellt. Die Gemeinde bringt sich hier ein, jedoch ist die Zeuthener Straße eine Landesstraße, womit die Zuständigkeit beim Landesbetrieb Straßenwesen liegt. Anwohner können entsprechendes beim Landesbetrieb Straßenwesen zur Sprache bringen und so ggf. das Augenmerk auf eine erneute Parkregelung legen lassen.
Im Übrigen wird das Verkehrsgeschehen auf der Zeuthener Straße von Ordnungsverwaltung und Bauverwaltung beobachtet und in unregelmäßigen Anständen neu bewertet.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Parken auf der Strasse

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 367382
Status: erledigt (grün).

Nach Fertigstellung der L401/ Zeuthener Strasse verstärkt sich die Behinderung durch parkende Anwohnerfahrzeuge AUF der Strasse / Höhe Mehrfam.haus kurz vor dem Netto Ri.Berlin. Das ist doch so nicht gedacht, oder? Gefährlicher Slalom mit Gegenverkehr...


Zeuthener Straße 61
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22.09.2025, 23:41 Uhr

Foto: Parken auf der Strasse

 

 Anmerkung:


23.09.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihre Meldung wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet.

14.10.2025 - Da sich die Maerker-Meldungen ID 367382, 367396 und 369402 ähneln, wird an dieser Stelle die Thematik für die Bürger zusammengefasst.
Generell ist das Parken auf der Zeuthener Straße nicht verboten.
In Bezug auf die durchgezogene Linie ist es so, dass wenn zwischen dem geparkten Fahrzeug und der durchgezogenen Linie auf der linken Seite des Fahrzeugs mindestens drei Meter freibleiben, das Parken erlaubt ist. Dies stellt sicher, dass andere Fahrzeuge den Fahrstreifen ungehindert nutzen können. Das Überparken rechts von der Linie hingegen gilt als Ordnungswidrigkeit. Die Ordnungsverwaltung kontrolliert die Situation in regelmäßigen Abständen.
Die Anwohner können etwaige Parkvergehen selbst zur Anzeige bringen und ihre Zeugenangaben hinterlassen. Hierfür hält die Ordnungsverwaltung einen Mustervordruck bereit, der per E-Mail angefordert werden kann unter ov@eichwalde.de.
Vor der Baumaßnahme waren wechselseitig Parkverbotsschilder aufgestellt. Die Gemeinde bringt sich hier ein, jedoch ist die Zeuthener Straße eine Landesstraße, womit die Zuständigkeit beim Landesbetrieb Straßenwesen liegt. Anwohner können entsprechendes beim Landesbetrieb Straßenwesen zur Sprache bringen und so ggf. das Augenmerk auf eine erneute Parkregelung legen lassen.
Im Übrigen wird das Verkehrsgeschehen auf der Zeuthener Straße von Ordnungsverwaltung und Bauverwaltung beobachtet und in unregelmäßigen Anständen neu bewertet.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Unkraut

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 367027
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Die Radweg ist fast komplett zugewachsen


Grünauer Straße 44
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20.09.2025, 14:15 Uhr

Foto: Unkraut

 

 Anmerkung:


22.09.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihre Meldung wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet.

25.09.2025 - Gemäß Straßenreinigungssatzung §3 gilt für Ihre Adresse folgendes:
Der Gemeinde obliegt die Reinigung der Fahrbahn einschließlich Winterdienst; den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke ist die Reinigung der Gehwege auferlegt sowie auch die Reinigung der Bankette als Teil der Fahrbahn. Der Winterdienst auf den Gehwegen obliegt der Gemeinde Eichwalde.

Der Bankettbereich ist vom Radweg durch eine Tiefborde klar abgegrenzt. Im Sinne der Straßenreinigungssatzung obliegt Ihnen die Reinigung dem/n Eigentümer/n..

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Toter Ast

Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 367000
Status: erledigt (grün).

Im Baum 190 hängt ein großer toter Ast direkt über den Fußweg.


August-Bebel-Allee 3
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20.09.2025, 08:29 Uhr

 

 Anmerkung:


22.09.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihre Meldung wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet.

07.10.2025 - Die Arbeiten wurden heute erledigt.

 

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