Anmerkung:
04.12.2025 - Zunächst einmal bitten wir um Nachsicht, dass erst jetzt auf die Meldung reagiert wird. Bei vorliegendem Sachvorgang handelt es sich nicht um ein Infrastrukturproblem, womit eine Abbildung über den MAERKER nicht in Betracht kommt. Dennoch gehen wir an dieser Stelle ausnahmsweise auf den Sachverhalt kurz ein, weil das geschilderte Szenario leider immer wieder vorkommt. Die Problematik ist hier bekannt. Eine Ahndung ist aber nur möglich, wenn entsprechende Vorgänge mit genauen Angaben der Ordnungsverwaltung zur Kenntnis gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger können etwaige Vergehen bei der Ordnungsverwaltung zur Anzeige bringen und ihre Zeugenangaben hinterlassen. Hierfür hält die Ordnungsverwaltung einen Mustervordruck bereit, der per E-Mail unter ov@eichwalde.de angefordert werden kann.
Im Übrigen erfolgen Kontrollen vom Ordnungsamt in unregelmäßigen Abständen.