Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben Ihren Hinweis an den zuständigen Fachdienst weitergeleitet.
Freundliche Grüße
Ihre Maerker-Redaktion
10.09.2025
Der Vorgang ist dem Fachdienst Ordnungsamt bekannt.
Das betreffende Fahrzeug ist zugelassen und darf daher am Straßenverkehr teilnehmen – auch Parken gilt als Teilnahme am Straßenverkehr.
Sollte die Hauptuntersuchung (TÜV) abgelaufen sein, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Für die Verfolgung und Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit ist die zuständige Behörde, in diesem Fall der Landkreis Teltow-Fläming, verantwortlich. Diese kann ein Bußgeld verhängen.
Freundliche Grüße
Ihre Maerker-Redaktion