Maerker Am Mellensee


Aktuell können wir wieder die Meldungen im Maerker vollumfänglich und täglich bearbeiten. Somit erhalten Sie erste Antworten innerhalb von 3 Tagen. Dies bedeutet nicht, dass der Fall abgearbeitet ist, sondern ist ein Info für Sie, dass wir Ihr Anliegen ernst nehmen und uns bemühen die Missstände kurzfristig zu beseitigen. Hinweise werden vor der Veröffentlichung im Maerker-Portal von der jeweiligen Kommune geprüft. Daher kann es zur Verzögerung bei der Veröffentlichung der Hinweise kommen. Im Interesse und zum Schutz aller Nutzerinnen und Nutzer behalten sich die Kommunen vor, Hinweise zu überarbeiten, nicht zu veröffentlichen oder zu löschen. Hinweise, die personenbezogene Daten beinhalten, werden anonymisiert und gegebenenfalls nicht veröffentlicht. Die Gemeinde Am Mellensee behält sich außerdem vor, anonyme Hinweise nicht zu veröffentlichen.

Es gibt aktuell 116 Hinweise für Am Mellensee.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Störung der Sonntagsruhe

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 358271
Status: erledigt (grün).

Sonntag, 20.07.25 wieder Lärm mit Radlader von 12.50- 13.25 Uhr. Wieder über die Mittagszeit. Ihre Anmahnung hat wie erwartet nichts bewirkt. Rücksichtnahme gehört nicht zur Kernkompetenz der Betreiber. Nach aktueller Rechtssprechung darf ein landwirtschaftl. Betrieb an Sonn- und Feiertagen nur Arbeiten ausführen die nicht verlagert werden können

Sperenberg
Neuendorfer Straße 21
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20.07.2025, 18:01 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis, dieser wurde der zuständigen Fachabteilung mit der Bitte um Bearbeitung weitergeleitet.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Wilde Müllkippe

Kategorie: Abfall/Müll
ID: 358019
Status: erledigt (grün).

Es hat mal wieder jemand nicht den Weg Zur Müllabfuhr gefunden.Am Angelteich bei Rehagen wurde der Müll dann einfach hingestellt. Koordinaten lauten 52,15858° N, 13,38302° O

Rehagen
Am Busenberg
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18.07.2025, 12:39 Uhr

Foto: Wilde Müllkippe

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Unrat wurde beseitigt.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Lärmbelästigung durch Reiterhof Steldinger

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 357184
Status: erledigt (grün).

Sonntag, 13.07.2025, pünktlich zur Mittagszeit um 12.15 Uhr ca. für eine halbe Stunde Lärmbelästigung durch Betrieb eines Radladers. Diese Lärmbelästigung findet fast jeden Sonn- und Feiertag statt, teilweise über mehrere Stunden. Lärmprotokoll und Zeugen vorhanden. Dieses Problem besteht seit Jahren, niemand scheint dafür verantwortlich zu sein.

Sperenberg
Neuendorfer Straße 21
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13.07.2025, 17:54 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Das Sonn- und Feiertagsgesetz erlaubt unter §4 einem landwirtschaftlichen Betrieb zur Befriedigung häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse Arbeiten zu verrichten.
Dem Betreiber wurde allerdings angemerkt, dass Arbeiten nicht in der Mittagszeit auszuführen wären.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Am 3 Tiefbau ("FFK-Badestelle)

Kategorie: Abfall/Müll
ID: 356923
Status: erledigt (grün).

Illegale Müllentsorgung

Sperenberg
Gipsstraße
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11.07.2025, 10:00 Uhr

Foto: Am 3 Tiefbau ("FFK-Badestelle)

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser Bereich liegt nicht im Zuständigkeitsbereich Gemeinde und wurde an den Verantwortlichen weitergeleitet.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Genehmigung für Funkmast

Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 356485
Status: erledigt (grün).

Hallo ich bitte um die Prüfung einer Genehmigung für den Funkmast auf dem Nachbargrundstück. Der Anwohner baut schon seit Tag den dem Mast in der Siedlung.

Klausdorf
Sonnenland
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08.07.2025, 16:26 Uhr

 

 Anmerkung:


Wir weisen darauf hin, dass für die Prüfung der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit solcher Vorhaben die untere Bauaufsichtsbehörde des jeweils zuständigen Landkreises verantwortlich ist.
Diese prüft insbesondere, ob für das Bauvorhaben eine Genehmigung erforderlich ist und ob alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten wurden.

Nach § 59 Abs. 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) bedürfen alle Errichtungen, Änderungen oder Nutzungsänderungen baulicher Anlagen grundsätzlich einer Baugenehmigung, sofern keine Ausnahme gemäß § 61 BbgBO (verfahrensfreie Vorhaben) vorliegt.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises zu wenden, um den Sachverhalt prüfen zu lassen. Diese kann verbindlich klären, ob für die Errichtung des Mastes eine Genehmigung vorliegt oder erforderlich ist.

 

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