Dauerhaftes befahren der Buswendeschleife Bhf. Petershagen Nord
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
296953
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben ihn an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Das beschriebene Fehlverhalten findet regelmäßig im fließenden Verkehr statt. Die Zuständigkeit hierfür liegt entsprechend gesetzlicher Aufgabenzuweisungen bei der Polizeibehörde (nicht bei der örtlichen Ordnungsbehörde). Der Polizeibehörde ist das Phänomen bekannt. Dort wird es als wiederholtes, geringfügig ordnungswidriges Verkehrsverhalten bewertet.
In Zuständigkeit der Gemeinde als Ordnungsbehörde sieht man keine Veranlassung, Maßnahmen einzuleiten. Insbesondere den kostenintensiven Einsatz von weiteres Personal einzustellen wird von abgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde