Maerker Petershagen/Eggersdorf


Bitte tragen Sie keine Meldungen betreffend einer sofortigen Gefahrenabwehr in das Maerker-System ein. Diese sind umgehend bei der Polizei (Tel.: 110) oder der Feuerwehr (Tel.: 112) zu melden.

Es gibt aktuell 306 Hinweise für Petershagen/Eggersdorf.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

defekte Lampe

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 359111
Status: erledigt (grün).

Straßenlampe Ernst-Thälmann-Straße Ecke Neue Straße in Eggersdorf ist defekt. bitte reparieren

Mitte
Ernst-Thälmann-Straße
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25.07.2025, 12:25 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.Wir haben ihn an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Die Beleuchtung wurde repariert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Mülltüten abgeladen

Kategorie: Abfall/Müll
ID: 359022
Status: in Arbeit (gelb).

Ich habe leider einen älteren Mann beobachten müssen, der seine Müllsäcke neben den Glascontainern abgeladen hat.


Waldstraße
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24.07.2025, 20:55 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.Wir haben ihn an den Bauhof weitergeleitet, der sich im Rahmen seiner vielfältigen Aufgaben der Sache annehmen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Lärm Jugendliche Spielplatz

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 359013
Status: erledigt (grün).

Jedes Wochenende und nun auch unter der Woche wird der Spielplatz bzw. der dort befindliche Berg von Jugendlichen besetzt. Sie spielen extrem laute Musik über Lautsprecher ab und stören die anliegenden Parteien in ihrer vor- (ab 19Uhr!) sowie spätabendlichen Ruhe. Zeitweise dauert diese Lärmbelästigung bis weit nach Mitternacht an.


Lucasstraße
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24.07.2025, 19:24 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.Wir haben ihn an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Bei Ruhestörungen im öffentlichen Raum kann das Ordnungsamt bzw. bei dessen Nichterreichbarkeit (z.B. abends und nachts) die Polizeibehörde Maßnahmen gegen die Verhaltensstörer richten. Daher wird empfohlen, bei Ruhestörungen, deren Verursacher sich nicht einsichtig zeigen, diese Behörden zu informieren (die Polizei über den Polizei-Notruf).

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Sammlung von Müll/Schrott im NSG Fredersdorfer Mühlenfließ im Wald hinter der Brücke (Fischtreppe) links Richtung Altlandsberg

Kategorie: Abfall/Müll
ID: 358996
Status: in Arbeit (gelb).

Gesammelt durch die Hortkinder der Grundschule Eggersdorf. Sollte jetzt abgeholt werden.

Mitte
Mühlenstraße Auswahl Hausnummerundefined

24.07.2025, 17:13 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.Wir haben ihn an den Bauhof weitergeleitet, der sich im Rahmen seiner vielfältigen Aufgaben der Sache annehmen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Fahrzeug SRB-MG66H behindert Fließverkehr

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 358989
Status: erledigt (grün).

Das Fahrzeug mit dem Kennzeichen SRB-MG66H ist weiterhin trotz durchgezogener Linie geparkt und behindert den Fließverkehr.

Petershagen
Eggersdorfer Chaussee 15
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24.07.2025, 16:43 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.Wir haben ihn an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Die Örtlichkeit wurde geprüft. Die Örtlichkeit liegt innerorts, die Fahrbahnbreite beträgt ca. 650 cm. Der dort geparkte Lkw hat eine Fahrzeugbreite von ca. 240 cm. Somit ist beim ordnungsgemäßen Parkvorgang die vorgeschriebene Restfahrbahnbreite von 305 cm vorhanden.
Dass geparkte Kfz eine Beeinträchtigung im Verkehrsfluss darstellen, kann vorkommen. Dies ist jedoch nicht in jedem Fall verkehrswidrig oder gar ordnungswidrig.
Zum Zeitpunkt der Prüfung durch das Ordnungsamt wurde der Umstand, dass der Lkw dort abgestellt ist, nicht als ordnungswidrig eingeschätzt. Eine Sanktion wurde verhängt, weil die Umstände der Nutzung des Verkehrsraums zum Parken im konkreten Fall nicht regelkonform waren.
Die StVO sieht zum einen vor, dass Kfz Fahrbahnen zu nutzen haben (§ 2 Abs. 1 StVO), zum anderen, dass Verkehrsteilnehmer Rücksicht walten zu lassen haben (§ 1 Abs. 1 StVO). Ein geparktes Kfz mag die Leichtigkeit des fließenden Verkehrs beeinträchtigen, allerdings führt das allein nicht zur Unzulässigkeit des Parken/ Haltens. Die Verkehrsteilnehmer im fließenden Verkehr müssen sich den situativen Gegebenheiten anpassen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde

 

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