Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto

Gehwege spiegelglatt
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
384972
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
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Der Winterdienst (Räumen und Streuen) auf den Geh- und Radwegen im Stadtgebiet wurde laut der Straßenreinigungssatzung der Stadt Gransee auf die angrenzenden Grundstückseigentümer übertragen. Insofern sind die betreffenden Eigentümer in der Pflicht.
Hierzu regelt § 3 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Gransee, dass die Pflicht zur Reinigung (einschließlich Winterdienst) der öffentlichen Straßen für die Rinnsteine, Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege sowie für die Böschungen, Gräben und Seitenstreifen entlang der gesamten angrenzenden Grundstücksseite festgelegten Umfang den Eigentümern der durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt wird.
Die Straßenreinigungssatzung finden Sie auf Homepage von Gransee unter nachstehendem Link:
https://gransee.mein-intra.net/data/file/legal/1/3/7/3/8/stradfenrein20grans.pdf
Kontrollen werden daher auch fortlaufend geführt und Gespräche mit den Betroffenen geführt.


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