Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Parmöglichkeiten
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
343362
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
31.03.2025
Vielen Dank für Ihren Hinewis.
Gemäß § 2 StVO dürfen Fahrzeuge nur die Fahrbahn benutzen. Des Weiteren darf gemäß § 12 Abs. 4 nur am rechten Fahrbahnrand bzw. auf den rechten Seitenstreifen geparkt werden, sofern dieser ausreichend befestigt ist. Der unbefestigte Seitenstreifen dient gemäß § 25 StVO als Gehweg, sofern dieser nicht vorhanden ist. Im Nelkenweg darf nur auf der Fahrbahn gehalten und geparkt werden, sofern die Restbreite von 3,05 Meter gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO verbleibt. Der unbefestigte Seitenstreifen ist nicht zum Halten und Parken geeignet.
Ihre Gemeindeverwaltung
28.03.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der Sachverhalt wurde an die zuständige Abteilung weitergeleitet und wird schnellstmöglich bearbeitet.
Bitte haben Sie etwas Geduld, die Prüfung kann gegebenenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ihre Gemeindeverwaltung