Anmerkung:
01.11.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
19.11.2024 - Sehr geehrte Damen und Herren,
hier geht es ausschließlich um die Erreichbarkeit eines Betriebsgeländes. Die Wohnbebauung in der Straße Alte Weinberge ist über diese zu erreichen, wenn auch tlw. mit etwas längerem Weg.
Zudem läge der Weg/Gehweg außerhalb der Ortsdurchfahrt neben einer Landesstraße, die sich in der Baulast des LS befindet. Nur ein Teil der Grundstücke, die für den Wegebau benötigt werden würden,
liegen im Eigentum der Stadt, andere nicht.
Die mittel- bzw. langfristige Finanzplanung
der Stadt, kann dieses Vorhaben nicht berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Tiefbauamt