Baustelle und Baustellenverengung - 30 km/h Schild ggf. plus Verkehrsschild VZ 208
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
317569
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Dies ist umgehend nachzubessern und das 30 km/h Schild ggf. plus Verkehrsschild VZ 208 beidseitig einzurichten.
Anmerkung:
26.09.2024 - Ihr Hinweis ist eingegangen und wird an den zuständigen Bereich übergeben.
26.09.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt mit, dass diese die Bearbeitung übernimmt.
07.10.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt dazu Folgendes mit. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde als anordnender Fachbehörde ist eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h hier nicht erforderlich. Auch ist eine Vorrangregelung nicht notwendig. Die Einengung ist gut sichtbar, die STraße ist übersichtlich und das Verkehrsaufkommen hält sich in Grenzen. Gemäß StVO ist der Fahrzeugführer wartepflichtig, der die Einengung auf seiner Fahrspur hat. Die vorgeschlagene Beschilderung ist im Übrigen nicht korrekt. Stellt man das VZ 208 (Vorrang des Gegenverkehrs) beidseitig, darf niemand fahren. Zumindest aus einer Richtung muss dann VZ 308 (Vorrang vor dem Gegenverkehr) stehen.