Anmerkung:
04.09.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
10.09.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt Folgendes mit:
"Die Straße wird entgegen der in der Planfeststellung ausgewiesenen Nutzungsart als "Wirtschaftsweg" wesentlich intensiver genutzt und dient nunmehr auch der Erschließung des Ortsteils Schmerzke durch nicht nur den land- oder forstwirtschaftlichen Verkehr. Eine Beschränkung auf diesen Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr durch Verkehrsbeschilderung ist leider aufgrund der notwendigen Zulassung bauartbedingt nicht schneller als 60 km/h fahrender Fahrzeuge in Folge der StVO-basierten Verkehrsbeschränkungen der Kraftfahrtstraße nicht möglich. Die Stadt erhebt derzeit noch Verkehrsdaten, um dann auf einer validen Datenbasis weitere Maßnahmen abzuleiten. Hierbei ist in ggf. kurzfristige und langfristige Maßnahmen zu unterscheiden. Auch etwaige Optionen der Änderungsmöglichkeiten zur rechtskräftigen Planfeststellung wären nochmals juristisch zu untersuchen.
Als Sofortmaßnahme hat die Stadt bereits Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt und wird diesen Kontrollansatz weiter verfolgen. Im entsprechenden Fachausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Petitionen wird diese Thematik zudem nochmals bewertet und öffentlich thematisiert. Ziel ist eine Verbesserung der Situation."