Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ihr Hinweis wurde an die Deutsche Bahn AG, den Landesbetrieb Forst Brandenburg und den zuständigen Revierförster weitergeleitet.
Die Antwort des Landesbetriebs Forst Brandenburg: Das Forstamt Potsdam-Mittelmark hat als untere Forstbehörde den von Ihnen angetragenen Sachverhalt in Augenschein genommen, den Sachverhalt bewertet und fotodokumentiert als auch kartenmäßig erfasst. Im Ergebnis kann ich Ihnen Nachfolgendes mitteilen:
Bei den angezeigten Rodungsarbeiten entlang der Bahnstrecke handelt es sich um Verkehrssicherungsmaßnahmen der DB InfraGO AG. Die Maßnahmen wurden seitens der DB InfraGO AG dem Forstamt Potsdam-Mittelmark angezeigt und bei einem Vor-Orttermin für den Bereich des Revieres Borkwalde (hier in den Gemarkungen Schäpe und Reesdorf) besprochen.
Soweit Wald betroffen ist, sind die Arbeiten in Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht gemäß § 24, 24a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) aus forstrechtlicher Sicht zulässig.
Die Rodungsarbeiten werden derzeit im Bereich des Revieres Beelitz fortgeführt.