Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Zu beachten ist das Landesimmissionsschutzgesetz des Landes Brandenurg (
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/limschg/) sowie das Sonn- und Feiertagsgesetz (
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/ftg_2015)
Pauschal kann Ihre Frage nicht beantwortet werden, da es auf die Lärmart ankommt.
Ein Beispiel wäre der Betrieb eines Rasenmähers außerhalb von Sonn- und Feieratgen. Hat der Rasenmäher ein EU-Zertifikat/CE-Keinnzeichnung, darf er auch zwischen 13 und 15 Uhr betrieben werden. Dies galt auch schon vor sieben Jahren.
Wichtig ist immer die gegenseitige Rücksichtnahme. Am besten ist, wenn man sich in der Nachbarschaft einfach untereinander abstimmt, wann Tätigkeiten vorgenommen werden. Findet im Nachbargarten gerade eine Famileinfeier statt, wäre es ggf. etwas unglück gerade dann zu mähen.