Lübbenau: Spreewald-und Schützenfest
Lübbenau: Sagenbrunnen
Lübbenau:Kirchplatz

Maerker Lübbenau/Spreewald


INFORMATIONEN ZU ALLGEMEINEN MAERKER-HINWEISEN: Bitte geben Sie für eventuelle Rückfragen Ihre Kontaktdaten (Name, Mail-Adresse, Telefonnummer) an, diese werden nicht veröffentlicht und sind nur für die Redaktion im Hintergrund sichtbar. -- Meldungen bezüglich einer sofortigen Gefahrenabwehr sind umgehend bei der Polizei (Tel.: 110) oder der Feuerwehr (Tel.: 112) zu melden. -- Hinweise wegen falsch geparkter Fahrzeuge melden Sie bitte direkt an das Ordnungsamt. -- Die Zuständigkeit zur Überwachung des fließenden Verkehrs liegt bei der Polizei.

Es gibt aktuell 268 Hinweise für Lübbenau/Spreewald.
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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Groß Klessow

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 364778
Status: erledigt (grün).

Mehrere Laternen leuchten nicht, bitte um Reparatur. Danke

Groß Klessow
Klessower Ehm-Welk-Straße
Karte anzeigen (Popup)

05.09.2025, 07:37 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.

05.09.2025 - Die Laternen wurden repariert.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

abgemeldetes Fahrzeug seit Monaten auf Parkplatz

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 364719
Status: erledigt (grün).

n der G.-Scholl-Str. 40 steht seit Monaten ein stillgelegter PKW auf dem Parkplatz.



04.09.2025, 16:46 Uhr

Foto: abgemeldetes Fahrzeug seit Monaten auf Parkplatz

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.

05.09.2025 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
05.09.2025 .- Wir haben uns dem Problem angenommen. Aufgrund der Ermittlungsarbeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes kann die Beräumung des Fahrzeuges noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Nachher-Foto:
Foto

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Ruhestörung

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 364595
Status: erledigt (grün).

Nächtliche Ruhestörung durch laute Beschallung mit Musik seit 2.30 Uhr.

Lübbenau
Lindenweg
Karte anzeigen (Popup)

04.09.2025, 02:48 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.

04.09.2025 - Wir nehmen Ihre Hinweise sehr ernst. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Ordnungsamt lediglich während der regulären Dienstzeiten tätig werden kann. Außerhalb dieser Zeiten – insbesondere in den Abend- und Nachtstunden – bitten wir Sie, sich direkt an die Polizei zu wenden, die rund um die Uhr erreichbar ist und bei akuten Störungen unmittelbar eingreifen kann.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

einige Bereiche

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 364422
Status: erledigt (grün).

Die Zäune an den Straßen sind unterschiedlich hoch.



03.09.2025, 07:48 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.

03.09.2025 - Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 7 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) sind Mauern, einschließlich Stützmauern, und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich, baugenehmigungsfrei.
Insoweit sind Zäune oder auch geschlossene Einfriedungen mit einer Höhe von 1,80 m im unbeplanten Innenbereich zulässig, auch wenn sie vielleicht vom eigenen subjektiven Empfinden nicht ins Straßenbild passen. Ein behördliches Einschreiten ist nicht möglich.
Anders kann es Plangebieten, d. h. im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, oder im Geltungsbereich von Gestaltungssatzungen sein, soweit diese Regelungen zur Ausführung von Einfriedungen festgesetzt haben. Sollte ein Grundstück innerhalb eines solchen Gebietes liegen, sind die Festsetzungen der jeweiligen Satzungen zu beachten.
Die frühere Aussage zur Höhe von Einfriedungen bis 1,50 m resultiert daraus, dass geschlossene Einfriedungen (wie z. B. Mauern) vormals nur bis 1,50 m baugenehmigungsfrei waren. Dies hat sich jedoch mit der aktuell geltenden BbgBO geändert.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - angenommen (rot)

Kategorie: Vandalismus
ID: 364416
Status: angenommen (rot).

Das Bushäuschen in Lehde wurde bemalt.

Lehde
An der Dolzke
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03.09.2025, 07:27 Uhr

Foto:

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.

03.09.2025 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.

 

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