Neuruppin: Altes Gymnasium
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Neuruppin: Museum

Maerker Neuruppin


ALTKLEIDER: Anlässlich der seit Januar 2025 vorherrschenden Problematik der überfüllten Altkleidercontainer weisen wir an dieser Stelle gern auf die Übersicht des Landkreises OPR zu den verschiedenen Entsorgungswegen hin, die Sie auf der Seite www.opr.de unter dem Stichwort "Altkleider" finden. I STRASSENBELEUCHTUNG: Bei Störungen der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet der Fontanestadt Neuruppin haben Sie die Möglichkeit, sich - im Sinne einer noch schnelleren Abhilfe - direkt an die Hotline der Stadtwerke Neuruppin GmbH, Tel. 033 91 - 511 111, zu wenden.

Es gibt aktuell 243 Hinweise für Neuruppin.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Umleitung während Baumaßnahme ab 25.8.

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 362218
Status: in Arbeit (gelb).

Hallo, wir sind Anwohner der Blumenstraße. Folgende Frage haben wir: Ist es möglich, die neu geschaffene Einbahnstr.-Regelung Hermsdorfer Weg/Ecke Blumenstraße Richtung Bahnübergang für die Dauer der Baumaßnahme Hermsdorfer Weg außer Kraft zu setzen? Das würde uns Anwohner der Blumenstraße deutlich entlasten, weil der Umleitungsverkehr aus dem Hermsdorfer Weg dann auf direktem Weg in die Gildenhaller Allee geführt werden könnte. Die Blumenstraße wird aufgrund der Seedamm-Sperrung verstärkt durch Radfahrer genutzt, deren Sicherheit könnte durch den Autoverkehr gefährdet sein. In der Zeit der Vollsperrung Bahnübergang, als der Umleitungsverkehr durch die Blumenstraße rollte, war es sehr gefährlich für die Kinder und Erwachsenen der Blumenstraße, weil sich nur sehr wenige Autofahrer an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit (Spielstraße) hielten. Wir bitten deshalb dringend um Prüfung!!! MfG


Hermsdorfer Weg
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18.08.2025, 10:40 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank. Ihre Anfrage wurde an das Sachgebiet Tiefbau weitergeleitet.

 

Status

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Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Radikalschnitt einer Hecke während des geschützten Zeitraums

Kategorie: Vandalismus
ID: 362136
Status: erledigt (grün).

Am 05.08.2025 wurde auf dem (...)Parkplatz durch die Firma (...) eine Hecke im Rahmen eines Radikalschnitts auf ganzer Breite durchtrennt. Dies passierte während des geschützten Zeitraums und widerspricht somit dem BNatSchG Paragr. 39 Abs. 5 Satz 2. Bitte um Ortsbesichtigung.
Anmerkung der Redaktion: Aus Datenschutzgründen wird der Hinweis gekürzt veröffentlicht.

17.08.2025, 20:37 Uhr

Foto: Radikalschnitt einer Hecke während des geschützten Zeitraums

 

 Anmerkung:


Vielen Dank. Ihr Hinweis wurde an das Sachgebiet Stadtgrün weitergeleitet. Dieses teilt am 20.8. mit: Verstöße gegen das Naturschutzrecht (BNatSchG) kann die Stadt nicht ahnden. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises OPR. Ihr Hinweis wurde daher an den Landkreis weitergeleitet. Dieser teilt am 22.8. mit: Die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung waren aufgrund des Hinweises vor Ort. Der vorgefundene Formschnitt der Hecke wurde im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes ( § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG) als zulässige Handlung gewertet, so dass kein weiterer Handlungsbedarf besteht.

 

Status

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Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Wilder Parkplatz

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 362129
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Südlich des Parkplatzes am Ruppiner Klinikum haben sich Autofahrer im städtischen Grün selbst einen Parkplatz angelegt. Da die Stadt seit Monaten nichts dagegen unternimmt hier meine Frage: Ist das so gewollt und wenn ja, wie verträgt sich das mit der städtischen Gehölzschutzsatzung?


Fehrbelliner Straße 38
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17.08.2025, 20:00 Uhr

Foto: Wilder Parkplatz

 

 Anmerkung:


Vielen Dank. Ihr Hinweis wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet. Das Ordnungsamt hat sich mit dem Eigentümer in Verbindung gesetzt, dieser wird sich Gedanken machen wie er das wilde Parken unterbinden kann.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

ID 346471 Ergänzung des Zusatzzeichens „Lieferverkehr frei“ am LKW-Durchfahrtsverbot in Gühlen-Glienicke

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 362117
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Sehr geehrte Damen und Herren, in der Ortslage Gühlen-Glienicke befindet sich am Abzweig in Richtung Binenwalde ein Verkehrszeichen mit einem Durchfahrtsverbot für LKW. Im Gegensatz zur Beschilderung in Binenwalde selbst fehlt an dieser Stelle der Zusatz „Lieferverkehr frei“. Dies führt regelmäßig zu Missverständnissen und Problemen: Ortsansässige Unternehmen sowie Privatpersonen erhalten teilweise keine Lieferungen, da Lieferfahrzeuge davon ausgehen, dass die Zufahrt nach Binenwalde für LKW generell untersagt ist. Während für den PKW-Verkehr alternative Zufahrtsmöglichkeiten bestehen, ist Binenwalde für LKW ausschließlich über diesen Weg erreichbar. Da es sich bei der Regelung erkennbar um eine Maßnahme zur Verhinderung von Durchgangsverkehr handelt und für den reinen Lieferverkehr keine Gefahr besteht, ist eine Ergänzung des Zusatzzeichens „Lieferverkehr frei“ dringend erforderlich. Der Sachverhalt ist bereits seit längerer Zeit bekannt, eine Anpassung der Beschilderung wurde jedoch bislang nicht vorgenommen. Im Interesse der Verkehrsklarheit und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Belieferung der Anwohner und Gewerbetreibenden bitten wir daher um zeitnahe Umsetzung. Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen im Voraus.

Gühlen-Glienicke
Binenwalder Straße
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17.08.2025, 19:13 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank. Ihr Hinweis wurde an das Sachgebiet Tiefbau weitergeleitet. Dieses teilt am 19.8. mit: Seitens der Stadtverwaltung wurde bei der Verkehrsbehörde des Landkreises OPR beantragt, die Straße von Gühlen-Glienicke nach Binenwalde für den Lieferverkehr freizugeben. Die Verkehrsbehörde wird nun eine Anhörung durchführen. Ziel ist es, das Durchfahrtsverbot aufzuheben. Das Verfahren kann je nach Auslastung der Verkehrsbehörde noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 346471.

 

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Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Parken auf Grünanlage

Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 361894
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Wie jedes Jahr bitten wir um verstärkte Kontrollen, damit die Falschparker die von der Ortsgemeinschaft gepflegten Grünflächen nicht beschädigen. Die Kontrollen sollten am Nachmittag durchgeführt werden.


Am Bollwerk 2
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15.08.2025, 16:06 Uhr

Foto: Parken auf Grünanlage

 

 Anmerkung:


Vielen Dank. Ihr Hinweis wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet. Das Ordnungsamt teilte am 25.08. mit: Das Ordnungsamt war zwischen dem 20.08.-22.08.2025 viermal „Am Bollwerk 2“ in Gnewikow und konnte keine Fahrzeuge auf der Grünfläche feststellen.
Wenn Fahrzeuge auf der Grünfläche stehen, kann man das Ordnungsamt unter 03391 355118 informieren. Wir werden den Bereich weiterhin vermehrt überprüfen.

 

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