Neuruppin: Klosterkirche im Sommer
Neuruppin: Museum
Neuruppin: Altes Gymnasium
Neuruppin: Altes Gymnasium

Maerker Neuruppin


ALTKLEIDER: Anlässlich der seit Januar 2025 vorherrschenden Problematik der überfüllten Altkleidercontainer weisen wir an dieser Stelle gern auf die Übersicht des Landkreises OPR zu den verschiedenen Entsorgungswegen hin, die Sie auf der Seite www.opr.de unter dem Stichwort "Altkleider" finden. I STRASSENBELEUCHTUNG: Bei Störungen der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet der Fontanestadt Neuruppin haben Sie die Möglichkeit, sich - im Sinne einer noch schnelleren Abhilfe - direkt an die Hotline der Stadtwerke Neuruppin GmbH, Tel. 033 91 - 511 111, zu wenden.

Es gibt aktuell 242 Hinweise für Neuruppin.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


[zurück23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31  [weiter]

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Straßenreinigung

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 360994
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Der Straßenrand, der Straße „Am Fehrbelliner Tor“, am kleinen Wäldchen ist leider immer noch stark verschmutzt (Unkraut, Sand, Blätter und Müll). Bedauerlicherweise ist seit dem letzten Hinweis nichts gemacht worden. Wir würden uns um eine Reinigung freuen.


Am Fehrbelliner Tor
Karte anzeigen (Popup)

08.08.2025, 13:52 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank Ihr Hinweis wurde an das Sachgebiet Tiefbau weitergeleitet. Dieses teilt am 13.8. mit: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Gemäß Straßenreinigungssatzung ist dort der Eigentümer in der Verantwortung. Wir werden den Eigentümer erneut zur Reinigung auffordern.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Beeinträchtigung des Lichtraumprofils gemäß § 32 StVO i. V. m. den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen – Ortsverbindung Binenwalde – Gühlen-Glienicke

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 360986
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Ortsverbindung zwischen Binenwalde und Gühlen-Glienicke ist festzustellen, dass die Austriebe der straßenbegleitenden Linden in mehreren Abschnitten in den Verkehrsraum hineinragen. An verschiedenen Stellen wird das nach den technischen Regelwerken (RASt 06, EFA) sowie gemäß § 32 Abs. 1 StVO erforderliche Lichtraumprofil von 4,50 m Höhe über der Fahrbahn nicht eingehalten. Infolge dieser Beeinträchtigungen kommt es insbesondere bei hoch bauenden Fahrzeugen wie LKW, Omnibussen und Feuerwehrfahrzeugen zu Kontakten mit den Baumkronen bzw. Seitenaustrieben, was eine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt. Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherungspflicht (§ 9 BbgStrG i. V. m. § 823 BGB) wird angeregt, zeitnah geeignete Rückschnittmaßnahmen durchzuführen, um das vollständige Lichtraumprofil wiederherzustellen und Gefährdungen für den öffentlichen Verkehr auszuschließen.

Gühlen-Glienicke
Seestraße 1
Karte anzeigen (Popup)

08.08.2025, 12:48 Uhr

Foto: Beeinträchtigung des Lichtraumprofils gemäß § 32 StVO i. V. m. den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen – Ortsverbindung Binenwalde – Gühlen-Glienicke

 

 Anmerkung:


Vielen Dank, Ihr Hinweis wurde an das Sachgebiet Stadtgrün weitergeleitet. Dieses teilt am 20.8. mit: Vielen Dank für den Hinweis. Wir als Träger der Straßenbaulast sind derzeit unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit außerstande, dem Hinweis zu entsprechen (§ 9 Abs. 2 BbgStrG). Daher wurde eine Beschilderung mit dem VZ 101-54 (Unzureichendes Lichtraumprofil) bei der zuständigen Behörde beantragt. Nach erfolgter Genehmigung werden diese Schilder aufgestellt, um auf den angemerkten Zustand hinzuweisen.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Priorisierung der Fahrbahnschadensbeseitigung – Seestraße, Ortslage Binenwalde

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 360955
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf die kürzlich vorgenommene Instandsetzungsmaßnahme im Bereich Seestraße 13 wird Folgendes festgestellt: Die Schadstelle befindet sich unmittelbar neben dem Gehweg, angrenzend an eine Grünfläche. Eine Gefährdung oder Beeinträchtigung privaten Eigentums ist dort nicht gegeben. Demgegenüber ist an den Abschnitten Seestraße 9 (denkmalgeschützte Mauer) sowie Seestraße 14 (Zaunfundament) ein wesentlich höherer Handlungsbedarf gegeben. Infolge von Fahrbahnabsenkungen kommt es dort zur Bildung einer ca. 7 Meter langen, dauerhaft stehenden Wasserfläche nach Niederschlägen. Neben einer fortlaufenden Beeinträchtigung angrenzender baulicher Anlagen führt dies zu wiederkehrender Anspülung von Sand, der manuell entfernt werden muss. Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherungspflicht (§ 9 BbgStrG i. V. m. § 823 BGB) wird angeregt, die genannten Abschnitte Seestraße 9 und 14 vorrangig in die Schadstellenbeseitigung aufzunehmen.

Gühlen-Glienicke
Seestraße 9
Karte anzeigen (Popup)

08.08.2025, 09:53 Uhr

Foto: Priorisierung der Fahrbahnschadensbeseitigung – Seestraße, Ortslage Binenwalde

 

 Anmerkung:


Vielen Dank, Ihr Hinweis wurde an das Sachgebiet Tiefbau weitergeleitet. Dieses teilt am 13.8. mit: Danke für Ihren Hinweis. Die von Ihnen erwähnten Bereiche in der Seestr. 9 und 14 wurden in die Liste der Schadstellenbeseitigung aufgenommen.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Einschränkung des Lichtraumprofils

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 360951
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Ortsverbindung zwischen Binenwalde und Zühlen ist die Fahrbahn aktuell stark zugewachsen. Die Durchfahrt ist dadurch erheblich eingeschränkt, sodass Einsatzfahrzeuge wie Feuerwehr oder Rettungsdienste im Notfall nicht ungehindert passieren könnten. Ich bitte um zeitnahe Prüfung und Beseitigung der Behinderung, um die Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit sicherzustellen.



Karte anzeigen (Popup)

08.08.2025, 09:15 Uhr

Foto: Einschränkung des Lichtraumprofils

 

 Anmerkung:


Vielen Dank, Ihr Hinweis wurde an das Sachgebiet Stadtgrün weitergeleitet. Dieses teilt am 20.8. mit: Vielen Dank für den Hinweis. Wir als Träger der Straßenbaulast sind derzeit unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit außerstande, dem Hinweis zu entsprechen (§ 9 Abs. 2 BbgStrG). Daher wurde eine Beschilderung mit dem VZ 101-54 (Unzureichendes Lichtraumprofil) bei der zuständigen Behörde beantragt. Nach erfolgter Genehmigung werden diese Schilder aufgestellt, um auf den angemerkten Zustand hinzuweisen.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Umgestürzter Baum

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 360496
Status: erledigt (grün).

Hallo In Treskow an der Badestelle am alten Bahndamm (Radweg) liegt ein umgestürzter Baum, so dass man nicht mehr ins Wasser gehen kann.


Erich-Dieckhoff-Straße 11
Karte anzeigen (Popup)

04.08.2025, 18:24 Uhr

Foto: Umgestürzter Baum

 

 Anmerkung:


Vielen Dank, Ihr Hinweis wurde an das Sachgebiet Stadtgrün weitergeleitet. Das Sachgebiet Stadtgrün teilte am 07.08. mit, dass der umgestürzte Baum unmittelbar am Ufer des Ruppiner Sees steht bzw. stand. In diesem Bereich befindet sich ein nicht öffentlicher Zugang zum See, der offenbar von Ortskundigen als „Einstieg zum Ruppiner See“ genutzt wird. Nach Einschätzung des SG Stadtgrün liegt der ufernahe Baum im Zuständigkeitsbereich des Gewässereigentümers. Mit dem zuständigen Gewässerunterhaltungsverband wurde Rücksprache gehalten, der eine Entfernung des umgestürzten Baumes für nicht erforderlich erachtet. Die Stadtverwaltung hat dem Gewässereigentümer den umgestürzten Baum gemeldet. Weiterer Handlungsbedarf besteht derzeit aus Sicht der Stadtverwaltung nicht.

 

[zurück23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31  [weiter]