Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Zur weiteren Bearbeitung haben wir Ihren Sachverhalt an den zuständigen Fachbereich/Polizei weitergeleitet und bitten um etwas Geduld.
Die Aufgabe der Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt ausschließlich der Polizei.
Die Problematik ist der Gemeinde an diesen Stellen bekannt. Wir sind in stetigen Austausch mit der Polizei.
Gleichzeitig werden wir die Örtlichkeit im Rahmen unserer ordnungsbehördlichen Möglichkeiten ebenfalls kontrollieren,
weitere Ermittlungen durchführen und ggf. Owi-Verfahren einleiten.
Ihr Maerker Team
09.07.2025
Ergänzung:
Sehr geehrter Bürger,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Wir haben den von Ihnen geschilderten Sachverhalt an die zuständige Polizeibehörde weitergeleitet. Diese wird nun prüfen, ob und welche Maßnahmen in Ihrem Fall ergriffen werden können.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Behörde keinen Einfluss darauf nehmen können, ob und wann die Polizei Kontrollen durchführt.
Die polizeilichen Maßnahmen unterliegen deren eigenständiger operativer Planung.
Zu Ihrem Vorschlag die Beschilderung 209-30 aufzustellen, hat uns das zuständige Tiefbauamt folgende Auskunft gegeben:
Nach Erfahrung führt eine erhöhte Anzahl an Verkehrszeichen oft zu mehr Verwirrung bei den Verkehrsteilnehmern.
Das Straßenverkehrsamt genehmigt in der Regel keine zusätzlichen Beschilderungen, wenn die bestehende Regelung als ausreichend und eindeutig erachtet wird.
Dies ist an der von Ihnen benannten Örtlichkeit der Fall.
Bei weiteren Fragen hierzu, wenden Sie sich gern direkt an tiefbau@fredersdorf-vogelsdorf.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt und Tiefbauamt