Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Stadtverwaltung arbeitet intensiv daran, das in den letzten Jahren verstärkt, insbesondere auf den Geh- und Radwegen, auftretende Wildkraut zu beseitigen, welches durch veränderte klimatische Bedingungen und geringeres „Begängnis“ in seinem Wachstum begünstigt wird. Auf den Geh- und Radwegen, an welchen der Stadt die Reinigungspflicht obliegt, erfolgt die Beseitigung heute vorrangig durch maschinellen Einsatz per Heißdampf/Heißwasser.
Aber die Stadt ist auch, wie in dem durch Sie benannten Fall, auf die Mitwirkung der Bürger angewiesen. Die Reinigung von Gehwegen ist gemäß geltender Straßenreinigungssatzung und dem zugehörigen Straßenreinigungsverzeichnis bereichsweise auch auf Anlieger übertragen. Hier ist das Handeln der reinigungspflichtigen Grundstücksanlieger gefragt, um ein sauberes Stadtbild zu gewährleisten. Die Stadtverwaltung wird daher die in dem von Ihnen benannten Bereich reinigungspflichtigen Anlieger (Grundstückseigentümer) zur Erfüllung ihrer Anliegerpflichten auffordern.