Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Seitens der Stadtverwaltung werden auch private Anliegerpflichten (hier Winterwartung) kontrolliert. Wenn möglich, werden Informations- bzw. Hinweisschreiben verteilt, welche die Pflichtigen zur sofortigen Leistungserbringung auffordern. Bei nicht ordnungsgemäßer Winterwartung werden die Winterwartungspflichtigen direkt angeschrieben und aufgefordert, innerhalb einer gesetzten Frist, die Erfüllung ihrer Aufgaben wahrzunehmen. Erst nach Ablauf dieser Frist ist dann die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens und bei Gefahr im Verzug die Durchführung einer Ersatzvornahme möglich.
Die von Ihnen benannten Anlieger werden nun nochmals angeschrieben, um auch für kommende Schnee- und Glättefälle für einen verkehrssicheren Zustand der übertragenen Flächen (hier Gehwege) sorgen zu können.